Blaues Band als Zeichen !!

Wir alle sind erschüttert über den brutalen und heimtückischen Messerangriff auf unseren Mannheimer Kollegen Rouven L., der am 2. Juni 2024 an den Folgen dieser Tat gestorben ist.

Wir werden kaum oder nur schwer während der EM die Gelegenheit finden, um unserer Trauer öffentlich den Raum zu geben, wie wir es in vergangenen Jahren getan haben.

Wie viele Kolleginnen und Kollegen müssen noch sterben?

Wie viele Kolleginnen und Kollegen müssen noch Opfer von Gewalt werden?

Natürlich stellen wir uns die Frage, wann der richtige Zeitpunkt für Forderungen und einen aktiven Kampf gegen diese Gewalt ist.

Sollen wir warten bis eine Trauerfeier stattgefunden hat?

Sollen wir warten bis die Beisetzung erfolgte?

Sollen wir warten bis der mediale Hype abgeklungen ist?

Sollen wir warten bis in wenigen Tagen die Politik wieder in die Arbeitsnormalität zurückfindet und unser Kollege nicht mehr als ein Name auf einer länger werdenden Liste ist?

Vor wenigen Jahren demonstrierten französische Polizeibeschäftigte gegen die zunehmende Gewalt auf den Straßen Frankreichs.

Wann ist es bei uns soweit? Wann ist es für uns "genug"? Wann stehen wir auf?

Wir wollen jetzt aktiv werden. Wir sind davon überzeugt, dass unser Kollege Rouven und alle anderen Kolleginnen und Kollegen, die Opfer von Gewalt wurden, es verdient haben, dass wir aktiv werden.

Zu ihrem Gedenken, in Trauer und in der solidarischen Verbundenheit unserer Polizeifamilie.

Wir wollen ein Zeichen setzen.

Wir wollen ein bundesweites Zeichen setzen.

Wir wollen das "JETZT" tun.

Wir wollen alle Kolleginnen und Kollegen, aber auch die Bevölkerung dazu aufrufen, ein Zeichen zu setzen.

Wir wollen dazu aufrufen, als äußeres Zeichen ein (dunkel)blaues Band zu tragen.

Ein blaues Band an der Einsatztasche, dem Einsatzrucksack, dem Fahrzeug oder an anderer Stelle.

Ein blaues Band an der Einkaufstasche, der Sporttasche, der Jacke oder an anderer Stelle.

Wir verbinden ganz bewusst damit keine Forderung nach einer Erhöhung des LOD, der Polizeizulage, den Beförderungsmöglichkeiten oder sonst irgendwelchen sicherlich auch wertschätzenden Verbesserungen. Wir wollen in keiner Weise den Eindruck erwecken, dass wir das tragische Ereignis dazu nutzen möchten, um daraus einen vermeintlichen Vorteil zu erzielen.

Wir stellen die Gewalt gegen die Polizei, die Blaulichtfamilie und Beschäftigte im Öffentlichen Dienst in den Mittelpunkt.

Wir wollen deutlich machen, dass schon lange jegliches Maß überschritten ist.

Dieses Zeichen wollen wir bundesweit setzen.

Polizeibeschäftigte aus dem ganzen Bundesgebiet wollen sich anschließen.

Wir bitten alle Kolleginnen und Kollegen um Unterstützung und Verbreitung dieses Zeichens.

Es ist dabei völlig egal, welche dunkelblaue Farbe das Band hat.

Es spielt auch keine Rolle, welche Beschaffenheit das Band hat.

Es soll das blaue Band sein, für unseren Kampf gegen die Gewalt und wir wollen es mit unserem Kollegen Rouven in Verbindung bringen.

Einrichtung eines Spendenkontos

In Absprache mit den Angehörigen und aufgrund vieler entsprechender Anfragen wurde ein Spendenkonto eingerichtet. Es handelt sich hier um ein Spendenkonto der Polizeistiftung Baden-Württemberg. Das Geld kommt im Dienst verletzten oder getöteten Polizeibeamtinnen oder-beamten zu Gute. Mit dem Zusatz "Rouven" erreichen die Spenden die Angehörigen unseres verstorbenen Kollegen.

Daten Spendenkonto:

Polizeistiftung Baden-Württemberg

Baden-Württembergische Bank

IBAN: DE48 6005 0101 7871 5214 50

BIC: SOLADEST600

Vielen Dank für die Unterstützung!

Deutsche Polizeigewerkschaft zum Tod des Mannheimer Polizeikollegen

Die Deutsche Polizeigewerkschaft reagiert tief betroffen aber auch wütend über den Messerangriff in Mannheim, bei dem ein Polizeibeamter zunächst schwer verletzt wurde und später an den schweren Folgen einer heimtückischen und brutalen Messerattacke verstorben ist.  

Dazu der Landesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), Ralf Kusterer: „Diese Tat macht uns tief betroffen. Wir sind nach wie vor mit unseren Gedanken bei dem Kollegen. Seit dem Angriff am Freitag-Vormittag erleben wir eine bundesweite Anteilnahme. Kolleginnen und Kollegen aus ganz Deutschland haben für den Kollegen gebetet und gehofft, dass die sicherlich hervorragende medizinische Versorgung im Großraum Mannheim und Heidelberg ein Wunder bewirken kann. Wir sind in den Gedanken bei der Familie des Kollegen, aber auch bei den Mannheimer Kolleginnen und Kollegen, die am Freitag wie an jedem Tag alles für die Sicherheit gegeben haben.“
 
Die Gewalt die uns täglich begegnet ist schonungslos brutal, menschenverachtend und oft tödlich. Die erschreckenden Entwicklungen können überall in Deutschland und im Grunde jede Bürgerin und jeden Bürger als Opfer treffen.

Aber in erster Linie trifft sie viel zu oft und immer mehr die Polizei, Beschäftigte im öffentlichen Dienst und die Blaulichtfamilie. Die Kampagnen gegen Hass und Hetze treffen oft nicht einmal im Ansatz die Probleme, die unsere Polizistinnen und Polizisten täglich erleben und leider ertragen müssen.

Zur Wahrheit gehört, dass fanatische, ideologisierte und verblendete potentielle Täter mit all den Thesen und Maßnahmen nicht erreicht werden. Sie sind aber eine ernste und zunehmende Gefahr.

Mit Diskussionen um Demokratie und Meinungsfreiheit erreicht man weder schuld- und deliktsunfähige Täter noch religiöse Fanatiker deren Gedankenwelt uns völlig fremd und absurd erscheint.

Es gehört zur Realität, dass sich Deutschland verändert hat. Daran ändern weder die schöngerechneten Zahlen von Kriminalitätsstatistiken etwas, noch irgendwelche politischen Reden und die schönsten Polizeibilder, die im Grunde nur einen Schleier über die grausame Realität ziehen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

mit Urteil vom 21. März 2024 hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden (Az. 5 C 5.22), dass die Regelung zur beihilferechtlichen Kostendämpfungspauschale in Baden-Württemberg (§ 15 Abs. 1 Satz 5 der Beihilfeverordnung Baden-Württemberg) unwirksam ist. Der Grund: Es gibt keine hinreichend bestimmte gesetzliche Ermächtigung.

Für das weitere Verfahren sind zunächst die schriftlichen Entscheidungsgründe abzuwarten.

Wir empfehlen jedoch weiterhin gegen Beihilfebescheide, die noch nicht bestandskräftig sind und eine Kostendämpfungspauschale festsetzen, im Hinblick auf diese Kostendämpfungspauschale Widerspruch einzulegen. Hierfür findet ihr nachstehend ein Musterformular zum Download:

Über den weiteren Verlauf werden wir berichten.

Übertragung der Tarifergebnisse auf die Beamten!

Für alle Beamten im mittleren und gehobenen Dienst im gesamten Öffentlichen Dienst in Baden-Württemberg, unabhängig ob Landes- oder Kommunalbeamte, ist das heute ein guter Tag.

Die Deutsche Polizeigewerkschaft begrüßt ausdrücklich die Entscheidung der Regierungsfraktionen zur Übernahme des Tarifergebnisses 1:1 mit einem Sockelbetrag. 

Dazu der Landesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft, Ralf Kusterer: „CDU-Hagel“ hat sein Wort gegenüber der Deutschen Polizeigewerkschaft vom 18. November 2023 gehalten. 

Gerade in der heutigen Zeit mit vielen Enttäuschungen ist das „Worthalten“ von Hagel, dem Vorsitzenden der CDU-Landtagsfraktion und der CDU Baden-Württemberg von besonderer Bedeutung. Ca. 24.000 Polizeibeamte/innen werden unmittelbar davon profitieren. Dafür bedanken wir uns.

Positiv dabei ist, dass die Deutsche Polizeigewerkschaft in enger Kooperation mit dem Arbeitskreis Polizei der CDU, die CDU-Parlamentarier beraten konnte. 

Für alle Beamten im mittleren und gehobenen Dienst im gesamten Öffentlichen Dienst in Baden-Württemberg, unabhängig ob Landes- oder Kommunalbeamte, ist das heute ein guter Tag.

Jetzt sind wir gespannt, ob auch Innenminister Strobl sein Wort hält und die Bewertungsüberhänge im gehobenen Dienst abbaut. Als nächsten Schritt brauchen wir, so Ralf Kusterer, Landesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft, eine Dienstrechtsreform für den gehobenen Dienst. Für 7500 Oberkommissare bis hin zum Endamt in A13 (Zulage) brauchen wir weitere Beförderungsmöglichkeiten und Perspektiven.

Tarifeinigung im Öffentlichen Dienst

Der Landesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft Baden-Württemberg, Ralf Kusterer, bezeichnete die Tarifeinigung für die Beschäftigte im öffentlichen Dienst vom Bund und den Kommunen als gutes Ergebnis für die betroffenen Beschäftigten.

Kusterer dazu: „ Das ist nicht nur ein gutes Ergebnis, sondern es ist die Richtschnur für die Tarifverhandlungen im Herbst. Dann geht es um die Tarifbeschäftigte des Landes Baden-Württemberg.“

Die Deutsche Polizeigewerkschaft kämpft seit Jahren für eine ordentliche Bezahlung der Tarif-Beschäftigten in der Polizei Baden-Württemberg.

Die Situation der Tarifbeschäftigten im reichen Baden-Württemberg, das Millionen an Ausgleichszahlungen an andere Bundesländer leistet, ist absolut schlecht.

Jetzt geht es darum, dass endlich die Tarifbeschäftigten in der Polizei einen Schluck aus der Pulle bekommen.

Ohne diese Tarifbeschäftigten würde sich in Baden-Württemberg kein Rad bei der Polizei bewegen. Es würde keine DNA Analyse ausgewertet werden, und Straftäter würden ihre gerechte Strafe entgehen.

Kusterer fordert den Finanzminister von Baden-Württemberg dazu auf, die unerträglichen Tarifrituale zu beenden und mit der Tarifgemeinschaft der Länder zum Verhandlungsauftakt im Herbst den jetzt erreichten Abschluss als Angebot vorzulegen.

Kennzeichnungspflicht in Baden-Württemberg "so unnötig wie ein Kropf"

Anlässlich der Verabschiedung der Kennzeichnungspflicht für die Polizei im Landeskabinett hat der DPolG-Landesvorsitzende Baden-Württemberg, Ralf Kusterer, festgestellt: „Die Kennzeichnungspflicht ist so unnötig wie ein Kropf. Es ist der traurige Beweis für ein tiefgreifendes Misstrauen der Grünen gegenüber der Polizei und dem eigenen Staat.

Es ist bedauerlich, dass die CDU aufgrund der Mehrheitsverhältnisse in der Regierungskoalition das mit machen musste. Dabei nehmen wir zur Kenntnis, dass offensichtlich sowohl in der CDU-Landtagsfraktion wie auch innerhalb der Partei im Grunde genommen eine breite Mehrheit die Kennzeichnungspflicht ablehnen. Auch wenn das weder vom CDU-Landesvorsitzenden oder dessen Generalsekretärin irgendwo klar kommuniziert wurde, was für sich genommen nur mit Bedauern zur Kenntnis genommen werden kann.“

Das Thema Kennzeichnungspflicht zeigt nach Auffassung der Deutschen Polizeigewerkschaft wie stark sich die Politik von den Bürgerinnen und Bürgern entfernt hat. Nach unserer Wahrnehmung ist das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Polizei ungebrochen hoch. Dabei warnt die Deutsche Polizeigewerkschaft die Grünen davor, weiterhin ein Misstrauen gegen die Polizei und den Staat zu schüren. Schon jetzt wollen immer weniger junge Menschen zur Polizei.

Wer will schon zu einem Arbeitnehmer kommen, der dauernd seinen Beschäftigten mit Misstrauen begegnet.

 

Debatte um Lebensarbeitszeitkonto: Polizei bevorzugt Reduzierung der Arbeitszeit

Mit einem Lebensarbeitszeitkonto will die Landesregierung Polizeiarbeit attraktiver machen. Die Deutsche Polizeigewerkschaft fordert stattdessen Reduzierung der Arbeitszeit.

Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) in Baden-Württemberg fordert statt einem Lebensarbeitszeitkonto eine Reduzierung der Wochenarbeitszeit für Polizeivollzugs- und Verwaltungsbeamte in der Polizei. Die wöchentliche Arbeitszeit müsse von 41 auf 39,5 Stunden reduziert werden, so wie es für Tarifbeschäftigte seit Jahren gelte, sagte Landeschef Ralf Kusterer. Alle, die außerhalb der regulären Zeiten arbeiteten, etwa Polizeibeamtinnen und -beamte im Schichtdienst oder mit Bereitschaftsdiensten, sollten seiner Meinung nach lediglich 38 Stunden die Woche arbeiten.

So berichtete SWR1 BW am 9. März 2023 über die Pläne der Landesregierung:

Regierung plant bisher mit Lebensarbeitszeitkonto

Im Koalitionsvertrag haben Grüne und CDU vereinbart, sich für einen Einstieg in ein Lebensarbeitszeitkonto einsetzen zu wollen, "bei dem Mehrarbeitsstunden über einen begrenzten Zeitraum angespart und abgebaut werden können". Kusterer geht das nicht weit genug. Früher seien im öffentlichen Dienst 38,5 Stunden pro Woche üblich gewesen, so der Landeschef der DPolG.

In den meisten Ländern falle die Arbeitszeit kürzer aus als hierzulande, kritisierte er. Eine pauschale Arbeitszeit von 41 Stunden gebe es nur für die Beamtinnen und Beamten in Baden-Württemberg. "Wer glaubt, er könne junge qualifizierte Fachkräfte gewinnen, wenn er ihnen in Aussicht stellt, dass sie am Ende ihres Berufslebens ein Vierteljahr oder ein halbes Jahr früher in den Ruhestand gehen können, irrt."

Das Lebensarbeitszeitkonto plant die Landesregierung auch für andere Beschäftigte im öffentlichen Dienst. So soll es auch für Lehrerinnen und Lehrer eingesetzt werden und so den Beruf attraktiver machen. Vorbild dafür sei ein Modell in Hessen, wo es bereits Lebensarbeitszeitkonten für Landesbeschäftigte gebe. Ziel sei es, noch in diesem Jahr ein Konzept vorzulegen, sagte CDU-Fraktionschef Manuel Hagel dem SWR Anfang März. 

Infos aus dem Finanzministerium i. S. Widerspruchsverfahren

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wie noch im Dezember 2022 mitgeteilt, bemüh(t)en wir uns gemeinsam mit dem BBW Beamtenbund Tarifunion um eine einvernehmliche Lösung bei der Stellung von Musteranträgen sowie der darin enthaltenen Bitte zum Ruhen des Verfahrens/ der Widersprüche.

Der Finanzminister des Landes hat nun mit Schreiben vom 10. Januar 2023 mitgeteilt, dass soweit Regelungen des BVAnp-ÄG 2022 im Zuge dieser Überprüfung durch künftige höchstrichterliche Rechtsprechung als nicht verfassungsgemäß eingestuft werden sollten, das Ministerium für Finanzen etwaige Nachzahlungen entsprechend einer vom Gesetzgeber dann zu treffenden Korrekturregelung von Amts wegen rückwirkend leisten wird.

Zur zeitnahen Geltendmachung eines amtsangemessenen Besoldungsanspruchs ist daher die Einlegung von Widersprüchen bzw. die Stellung von Anträgen gegen die Regelungen des BVAnp-ÄG 2022 nicht erforderlich.

Soweit Widersprüche bzw. Anträge bereits eingereicht wurden oder künftig werden, ist das Ministerium für Finanzen damit einverstanden, dass diese bis zu einer höchstrichterlichen Klärung der Rechtslage über das BVAnp-ÄG 2022 einvernehmlich ruhend gestellt werden.

Die Einrede der Verjährung wird in diesen Fällen nicht erhoben, es sei denn, dass der geltend gemachte Anspruch bereits bei der Geltendmachung verjährt oder verwirkt war.

Damit sind nach unserer Auffassung zur Umsetzung des Gesetzes keine weiteren Musteranträge mehr erforderlich.

Es bleibt bei der Möglichkeit zur Stellung von Musteranträgen im Hinblick auf die Versorgung, zum Sonderfall der Gewährung des Familienzuschlags, wenn beide Ehepartner insgesamt weniger als 100 % zusammen arbeiten, sowie zur Kostendämpfungspauschale.

Ob sich im Laufe des Jahres weitere Anlässe/Sachverhalte ergeben werden, bei denen wir wieder zu Musteranträgen/ Widersprüchen aufrufen, werden wir aufmerksam verfolgen und prüfen.

Ggf. könnte dies mit dem Blick auf die Einführung des Bürgergeldes erfolgen.

Insgesamt ist die Zusage des Finanzministerium ein Erfolg, der unseren sorgsamen Umgang mit der Thematik und unsere Einschätzung bestätigt.

Weitere Information vom 20.12.2022:

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

die Frage der amtsangemessenen Alimentation hat verschiedene Gesichtspunkte. Nachdem wir bereits Musterschreiben für die Kostendämpfungspauschale und für einen speziellen Fall beim kinderbezogenen Familienzuschlag bei addierter Arbeitszeit der Eltern von weniger als der eines Vollzeitbeschäftigten (zusammen weniger als 100 %) zur Verfügung gestellt haben, wurde nun im Nachgang bekannt, dass der Deutsche Richterbund Baden-Württemberg angekündigt hat, Musterverfahren zur Klärung der Verfassungsmäßigkeit der Besoldung zu führen und hierfür einen Musterwiderspruch für das Jahr 2022 zur Verfügung stellt.

Nachdem ab dem dritten Kind der Familienzuschlag besoldungsunabhängig gewährt wird, bestehen Zweifel, dass die neue Konstruktion der besoldungsabhängigen Familienzuschläge beim ersten und beim zweiten Kind verfassungswidrig sind.

Begründet werden die Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit im Wesentlichen mit der Frage der Einhaltung, Berechnung und Höhe des Mindestabstandsgebots zur Grundsicherung sowie der Frage der Einhaltung des Abstandsgebots, insbesondere bezüglich der Konstruktion über die Erhöhung der kinderbezogenen Familienzuschläge für das erste und zweite Kind mit sich nach Besoldungsgruppen und Stufen abschmelzenden Beträgen für das zweite Kind und der sog. Stauchung der Tabelle.

Speziell für diesen Fall stellen wir ein weiteres Musterschreiben zur Verfügung, das überdies auch von allen bisherigen (vor dem 1.12.2022) Angehörigen des gehobenen und des höheren Dienstes mit Blick auf das Abstandsgebot genutzt werden kann.

Aktuell bemühen wir uns um eine Vereinbarung mit dem Finanzministerium über ein Ruhen des Verfahrens bzw. der Anträge/Widersprüche. Hierüber werden wir berichten.

Bitte beachten Sie, dass die Schriftform bei Widersprüchen (§ 70 Abs. 1 S. 1 VwGO) durch den Postweg oder per Fax gewahrt ist. Beim LBV können Widersprüche nach der Entscheidung des VGH vom 8.6.2021, Az. 4 S 1004/21, auch einfach, schnell und rechtssicher elektronisch über das Kundenportal des LBV eingelegt werden. Nach den Feststellungen des Verwaltungsgerichtshofs entspricht eine Textnachricht, die im Kundenportal des LBV über den persönlichen Account eingegeben und sodann an die Behörde geschickt wird, den rechtlichen Anforderungen an einen formwirksamen Widerspruch.

Mit freundlichen Grüßen

Ralf Kusterer

Die Musterschreiben findet ihr hier -->


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